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BMF 29.07.2014 IV A 4 - S 1544/09/10001-06, NWB 33/2014 S. 2456

Außenprüfung | Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2013

Das die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2013 bekannt gegeben. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen