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BBK Nr. 16 vom Seite 747

Abzugsverbot nach § 8b KStG bei Abschreibungen auf Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Im [i]Grundlagen, Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG) NWB KAAAE-61145 Steuerrecht gilt generell der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit. Dieser erlaubt es dem Unternehmer, sein Unternehmen mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten. Zur Verhinderung einer missbräuchlichen Finanzierungsgestaltung, die lediglich gewählt wird, um Steuervorteile zu generieren, hat der Gesetzgeber indessen zahlreiche Ausnahmen vom Grundsatz der Finanzierungsfreiheit normiert. Eine solche Ausnahme ist § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG, dessen Anwendung Gegenstand des folgenden Beitrags ist.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Abschreibungen auf Darlehensforderungen

1. Abstrakte Möglichkeit der Abschreibung von Darlehensforderungen

Darlehensforderungen [i]Broemel/Endert, Bilanzielle Abbildung der Uneinbringlichkeit bei Forderungen aus LuL, BBK 2/2014 S. 64 NWB CAAAE-52310 stellen grundsätzlich Vermögensgegenstände im Handels- bzw. positive Wirtschaftsgüter im Steuerrecht dar, die zu aktivieren und den allgemeinen Bewertungsregelungen zu unterwerfen sind . Besonderheiten ergeben sich handelsrechtlich im Hinblick auf den sog. Mitzugehörigkeitsvermerk beim Ausweis, sofern es sich um Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Gesellschaftern oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt . Besonde...