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BFH 30.4.2014 XI R 34/12, StuB 16/2014 S. 626

Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung

Eintrittsgelder für einen Feuerwerkswettbewerb, bei dem verschiedene Teams mit „Pflicht“- und „Kür-Teilen“ eine Vielzahl von Feuerwerken in kreativen Kombinationen mit Farb- und Klangelementen vorführen, können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Art. 98 Abs. 2 i. V. mit Anh. III Kat. 7 MwStSystRL).

Praxishinweise

Eine Feuerwerksveranstaltung, die aus aufeinander abgestimmten optischen und akustischen (musikalischen) Elementen besteht und in Form eines internationalen Feuerwerkswettbewerbs durchgeführt wird, kann künstlerischen Charakter haben und als Theateraufführung zu beurteilen sein.

– jh –