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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 74/13

Gesetze: EnergieStRL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) EGRichtl 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) EnergieStG § 21 Abs. 1EnergieStG § 27EnergieStV § 46 Abs. 2EnergieStV § 460 Abs. 3EnergieStV § 60 Abs. 7

Befreiung der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt durch eine gemeinnützige Stiftung von der Energiesteuer

Leitsatz

1. Die Ausnahme der "privaten nichtgewerblichen Schifffahrt" von der Steuerbefreiung für die Schifffahrt in Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) RL 2003/96/EG umfasst jegliche Schifffahrt, die nicht zu kommerziellen Zwecken mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird; es ist nicht erforderlich, dass es sich um eine Nutzung im nicht-öffentlichen, persönlich-familiären geprägten Bereich handelt.

2. Die Steuerbefreiung für ein Energieerzeugnis ist ausgeschlossen, sofern es im Rahmen einer Schifffahrt Verwendung findet, die zur Verwirklichung eines Gemeinnützigkeitszwecks ausgeübt wird.

Fundstelle(n):
KAAAE-71241

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