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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 9 vom Seite 9

Partnerwechsel in Gemeinschaftspraxen: Abfindung trotz Nachfolger-Mangel?

Keine Seltenheit mehr: Ein Partner einer Gemeinschaftspraxis scheidet aus Altersgründen aus der Praxis aus und verlangt die im Gemeinschaftspraxis-Vertrag festgeschriebene Abfindung. Die verbleibenden Partner stellen jedoch fest, dass es kaum möglich ist, einen Nachfolger zu finden. Denn die Praxis liegt abseits der Großstädte und es mangelt an ärztlichem Nachwuchs. Sie verweigern darauf hin die Zahlung einer Abfindung mit Hinweis auf die fehlende Verwertbarkeit des zur Disposition stehenden Praxisanteils.

In dieser Situation führt beide Seiten der Weg in der Regel zu einem Juristen. Je nach Qualität des vorhandenen Gemeinschaftspraxis-Vertrags lässt sich eine Lösung bzw. ein Kompromiss nur schwierig finden.

Unterschiedliche Wertbegriffe als Konfliktursache

Erfahrungsgemäß ist bei der Auflösung einer streitigen Auseinandersetzung um eine Abfindung die saubere Abgrenzung verschiedener Begrifflichkeiten hilfreich. Denn „Praxiswert“ ist nicht gleich „Praxiswert“. Zum einen existiert der Begriff des sogenannten „Ertragswertes“. Der Ertragswert ist (wie in den vorangegangenen Ausgaben von HBDD diskutiert) der abgezinste Wert der künftigen Praxiserträge un...