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IWB Nr. 16 vom Seite 596

Das Reverse Charge Verfahren in der Schweiz

Ein Überblick über die Bezugsteuer

Marc R. Plikat

Unternehmen mit Sitz im Ausland können in der Schweiz umsatzsteuerbare Leistungen erbringen. Grundsätzlich müsste sich die ausländische Gesellschaft in der Schweiz für die steuerbare Leistung, sofern eine gewisse Umsatzgrenze überschritten wurde, zur Mehrwertsteuer (MWST) registrieren lassen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass sich in vielen Fällen ausländische Unternehmer eben nicht in der Schweiz zur Mehrwertsteuer registrieren lassen und somit sich die (Mehrwert-)Steuerforderungen durch die Schweizer Steuerverwaltung in der Praxis nicht durchsetzen lassen. Aus diesem Grund wurde in einer Vielzahl von Fällen die Pflicht zur Abführung der Schweizer Mehrwertsteuer vom ausländischen Leistungserbringer auf den inländischen – Schweizer – Leistungsempfänger übertragen. Der Schweizer Leistungsempfänger muss demnach die Schweizer Mehrwertsteuer an den Schweizer Fiskus abführen und hat gleichzeitig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, einen Vorsteuerabzug in gleicher Höhe. In der Schweiz spricht man insoweit von der „Bezugsteuer“. Die Systematik der Bezugsteuer entspricht – mit Einschränkungen – der deutschen Übertragung der Steuerschuldners...