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NWB Nr. 37 vom Seite 2773

„Gleitende“ Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen – umfassender Bestandsschutz für Altfälle!?

Urteil des FG Niedersachsen vom 13. 3. 2014 - 4 K 298/13

Dr. Jens Reddig

Mit [i]FG Niedersachsen, Urteil vom 13. 3. 2014 - 4 K 298/13 NWB CAAAE-65828dem JStG 2008 hat der Gesetzgeber die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erstmals gesetzlich geregelt, allerdings auch den Anwendungsbereich – im Hinblick auf die insoweit seiner Ansicht nach deutlich zu liberale BFH-Rechtsprechung – erheblich beschränkt. Steuerlich begünstigt ist nur noch die Übertragung unternehmerisch genutzten Vermögens. Altverträge genießen nach der Übergangsregelung des § 52 Abs. 23h EStG zwar grds. Bestandsschutz. Für eine „gleitende“ Vermögensübergabe, bei der ein zunächst vereinbarter Vorbehaltsnießbrauch zugunsten des Vermögensübergebers später durch eine private Versorgungsrente abgelöst wird, verlangt die Finanzverwaltung allerdings, dass sowohl die Ablösung an sich als auch der Zeitpunkt hierfür bereits im ursprünglichen Übergabevertrag verbindlich vereinbart wurden. Zu Unrecht – wie das NWB CAAAE-65828 jüngst feststellte.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank sind aufrufbar:

  • infoCenter-Beitrag „Versorgungsleistungen“ NWB PAAAC-65659

  • infoCenter-Beitrag „Nießbrauch“ NWB TAAAB-14443

  • Schreibvorlage „Nießbrauch am Grundstück – Bestellung ...