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StuB 17/2014 S. 667

Einstimmiger Gesellschafterbeschluss für Gestattung einer Due-Diligence-Prüfung

Die Weitergabe von Informationen an einen gesellschaftsfremden Erwerbsinteressenten zum Zwecke einer Due-Diligence-Prüfung bedarf jedenfalls bei Fehlen einer eindeutigen Satzungsbestimmung eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter (, EWiR 2014 S. 415).

Praxishinweise

Dem Gesellschafter ist die Weitergabe der im Rahmen des § 51a GmbHG erhaltenen Informationen an einen Kaufinteressenten untersagt (vgl. , GmbHR 2009 S. 261). Verstößt er gegen dieses Weitergabeverbot oder droht ein solcher Verstoß, kann die GmbH dies dem Gesellschafter, wie auch im Streitfall, wegen einer Treuepflichtverletzung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes untersagen (lassen); auch die ...