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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 14310/12

Gesetze: EStG 2009 § 33 Abs. 1, EStG 2009 § 33 Abs. 2 S. 1, HGB § 128

Zivilprozesskosten des Gesellschafters eines Immobilienfonds im Zusammenhang mit der Haftungsinanspruchnahme für Verbindlichkeiten des Fonds als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Wurde der Gesellschafter eines Immobilienfonds nach der Veräußerung der Immobilie von der finanzierenden Bank infolge einer bestehenden Lastenfreistellungsverpflichtung sowie als persönlich haftender Gesellschafter nach § 128 HGB für verbleibende Verbindlichkeiten des Immobilienfonds in Anspruch genommen und hat er sich – nicht mutwillig, aber letztendlich erfolglos – zivilrechtlich gegen diese Inanspruchnahme gewehrt, so sind die im Streitjahr 2010 im Zusammenhang mit Zivilprozessen angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAE-72428

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