Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 38 vom Seite 2858

Die Anmeldung gekorener Liquidatoren im Vereinsregister

Verzögerungen im Registerverfahren vorbeugen

Simon Beyme

[i]Wickert, Satzungsfibel Vereins- und Verbandsrecht, NWB Verlag Herne, 2014, ISBN: 978-3-482-65051-2Aufgelöste und zu liquidierende Vereine bedürfen für ihre Abwicklung ein Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan. Hierfür ist nicht der Vorstand des ehemals werbenden Vereins zuständig, sondern die Liquidatoren. § 48 BGB regelt, wie diese bestimmt werden, welche rechtliche Stellung sie innehaben und wie sie Beschlüsse fassen. Demnach sind die Vorstandsmitglieder „geborene“ Liquidatoren (§ 48 Abs. 1 Satz 1 BGB). Sie übernehmen dieses Amt ohne einen weiteren Bestellungsakt, indem sich das organschaftliche Vorstandsverhältnis in ein organschaftliches [i]Burhoff, Vereinsrecht, NWB Verlag Herne, 9. Aufl. 2014, ISBN: 978-3-482-42989-7Liquidatorenverhältnis ändert. Anstelle der Vorstandsmitglieder können aber auch „andere Personen“ zu Liquidatoren bestellt werden (§ 48 Abs. 1 Satz 2 BGB). Diese Fälle, in denen nicht der Vorstand, sondern ein gekorener Liquidator, z. B. ein Rechtsanwalt oder Steuerberater, tätig wird, sind [i]Arbeitshilfen infoCenter „Arten des Vereins“ NWB MAAAD-86150 „Organe des Vereins“ NWB QAAAD-86811 „Gründung des Vereins“ NWB OAAAD-86479 „Beendigung des Vereins“ NWB RAAAD-87557 Grundlagen „Besteuerung der Vereine“ NWB IAAAE-29366in der Praxis nicht selten, da die Abwicklung eines Vereins nicht jedermanns Sache ist. Gleich zu Beginn der Liquidatorentätigkeit kann es jedoch zu einem unerfreulichen Problem mit dem Vereinsregister kommen, falls dieses die Anmeldung der Auflösung und der ersten Liquidatoren mit der Begründung zurückweist, dass diese angeblich nicht von der richtigen Person ange...