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BFH 8.4.2014 IX R 28/13, NWB 38/2014 S. 2826

Einkommensteuer | Zur Steuerermäßigung einer Abfindung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen

Die ermäßigte Besteuerung einer Entschädigung kann grds. auch dann in Betracht kommen, wenn die Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen erfolgt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Steuerpflichtige zunächst nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag ausgezahlt wird. Eine Teilleistung von über 10 % der Hauptleistung ist gemäß nicht geringfügig.