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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 978

Die Künstlersozialabgabe

Prof. Jens Michow und Dr. Johannes Ulbricht

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-72541 Die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe wird zukünftig bei allen Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitnehmern regelmäßig alle vier Jahre durch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung (DRV) überprüft werden. Kenntnisse des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) werden spätestens nach dem Inkrafttreten des KSAStabG am zum Standardwissen aller Steuerberater zählen.

Ausführlicher Beitrag s..

Abgabepflichtige Unternehmer

[i]Verwertung typischer LeistungenAbgabepflichtig sind zunächst alle Unternehmen, bei denen typischerweise Leistungen ausübender, darstellender, bildender und ansonsten kreativer Künstler bzw. publizistische Leistungen verwertet werden (§ 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG).

[i]EigenwerberDaneben sind aber auch solche Unternehmen abgabepflichtig, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG). Die Vorschrift erfasst die typischen Eigenwerber, sofern sich bei ihnen die Inanspruchnahme von Leistungen selbständiger Künstler nicht auf Ausnahmefälle beschränkt.

[i]Nutzung von künstlerischen LeistungenWer nicht bereits aus diesen Gr...