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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 273/14 B ER

Gesetze: SGB II § 34; SGB II § 11a; SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB II § 11; SGG § 173

Leitsatz

Leitsatz:

Die Rechtsprechung des BSG zum sog "bereiten Mittel" ist auch nach der Neuregelung der §§ 11, 11a SGB II anwendbar (aA: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom , L 15 AS 437/13 B ER, juris). Haben die SGB II-Leistungsbezieher von Dritten Geldmittel zugewandt bekommen und diese (glaubhaft) verbraucht (hier: Urlaubsreise), ist es dem Leistungsträger verwehrt, auf den aktuellen Bedarf die verbrauchten Mittel als sog "fiktives" Einkommen anzurechnen.

Fundstelle(n):
HAAAE-74424

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