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StuB 19/2014 S. 748

BGH hält an Anscheinsbeweis fest

Der BGH hält auch im Hinblick auf neuere Entscheidungen zur Haftung des Anlageberaters (vgl. dazu NWB FAAAE-12904) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass sich bei der Rechts- und Steuerberaterhaftung Beweiserleichterungen für die Kausalität einer Pflichtverletzung für den Eintritt eines Schadens nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises bestimmen; eine Beweislastumkehr findet nicht statt (vgl. dazu grundlegend ). Der Anscheinsbeweis setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung aufgrund objektiv deutlich für eine bestimmte Reaktion sprechender Umstände einer typisierenden Betrachtungsweise zugänglich ist. Dies ist anzunehmen, wenn bei zutreffender rechtlicher Beratung vom Standpunkt eines vernün...