Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 19/2014 S. 748

Erwerb des Rechtsanwaltstitels im EU-Ausland

Der EuGH hat entschieden, dass es für die Eintragung als Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht darauf ankommt, wie lange die Zulassung bereits besteht oder ob der Antragsteller bereits als Rechtsanwalt tätig wurde (Art. 3 RL 98/5/EG). Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Rechtsanwalt seine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erwirbt und danach in den Mitgliedstaat, dem er angehört, zurückkehrt, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der erworbenen Berufsbezeichnung auszuüben (, C-59/13 NWB KAAAE-71844).