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StuB Nr. 19 vom Seite 737

Änderungen bei der Betriebsveranstaltung geplant

StB Michael Seifert, Troisdorf

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (im Schrifttum auch „ JStG 2015“) bezeichnet beschlossen (vgl. zu einem ersten Überblick auch Ortmann-Babel/Bolik/Kindler, StuB 2014 S. 729, im Überblick). Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch vor dem Jahreswechsel 2014/2015 zu rechnen. Dieser Gesetzentwurf enthält auch eine Gesetzesänderung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen.

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören danach auch (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG-E): „Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung). Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Gemeinkosten der Betriebsveranstaltung handelt. Solche Zuwendungen gehören nicht zu den Einkünften aus...