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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 5 AS 399/14 B

Gesetze: ZPO § 114

Leitsatz

Leitsatz:

Auch in rechtskräftig erledigten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gilt die Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung für die Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH. Dies verhindert, dass ein Rechtsmittelgericht in einem Nebenverfahren zu einem der Hauptsache widersprechenden Ergebnis gelangt. Etwas anderes gilt jedoch, wenn durch eine Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse die Erfolgsaussichten zwischenzeitlich entfallen sind und die Entscheidung des Gerichts pflichtwidrig verzögert wurde.

Fundstelle(n):
UAAAE-74878

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