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FG Berlin 11.12.2013 9 K 9224/10, BBK 20/2014 S. 935

Steuerrecht | Anteiliger Ansatz einer Leasing-Sonderzahlung bei Fahrtenbuchmethode

Bei der Ermittlung eines geldwerten Vorteils aufgrund einer Privatnutzung eines Dienstwagens ist eine Leasing-Sonderzahlung nur mit dem auf das jeweilige Jahr entfallenden Anteil zu berücksichtigen.

Beispiel

[i]Leasing-Sonderzahlung ist Aktiv-RAPA nutzt seinen Dienstwagen im Jahr 2014 zu 20 %. Die laufenden Kfz-Aufwendungen betragen 5.000 €. Sein Arbeitgeber hat zudem im Januar 2014 eine Leasing-Sonderzahlung in Höhe von 12.000 € geleistet; der Leasingvertrag wurde für drei Jahre geschlossen.

Nach dem FG ist die Leasing-Sonderzahlung als Aktiv-RAP gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG auf drei Jahre zu verteilen. Sie geht damit nur in Höhe von 4.000 € in die Kfz-Aufwendungen ein. Damit betragen die gesamten Kfz-Aufwendungen: 5.000 € laufende Aufwendungen + 4.000 € Anteil der Leasingsonderzahlung = 9.000 €; hiervon entfallen auf d...