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BFH 10.4.2014 VI R 57/13, BBK 20/2014 S. 939

Lohn und Gehalt | Verlust eines Arbeitnehmerdarlehens

Der Verlust eines Arbeitnehmerdarlehens führt zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, wenn es dem Arbeitnehmer bei der Darlehenshingabe vorrangig um den Erhalt seines Arbeitsplatzes ging und er deshalb einen Darlehensverlust in Kauf genommen hat. Indizien hierfür sind:

  • [i]Kriterien für Zuordnung zum ArbeitsverhältnisEine Bank hätte dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Hingabe des Arbeitnehmerdarlehens kein Darlehen mehr gewährt .

  • Das Arbeitnehmerdarlehen resultiert – wie im Streitfall – aus der Umwandlung von Überstunden, und der Arbeitnehmer hätte eine Auszahlung seiner Überstunden nicht verlangen können, ohne seinen Arbeitsplatz zu gefährden.

Hinweise:

[i]Werbungskostenabzug bei § 20 EStG wertlosWäre es dem Arbeitnehmer hingegen vorrangig um die Erzielung von Zinsen gegangen, hätte der Darlehensverlust nur zu Werbungskosten bei den Eink...