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BBK Nr. 20 vom

Aktivierungszeitpunkt in Handels- und Steuerbilanz

Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

1. Aktivierungszeitpunkt bei Herstellungsvorgängen

[i]Aktivierung im HerstellungszeitraumBei der Herstellung von Vermögensgegenständen oder Wirtschaftsgütern beginnt der Prozess der Aktivierung typischerweise bereits im Herstellungszeitraum. Abzugrenzen sind hierbei die Phase der Herstellung, der Zeitpunkt der Fertigstellung sowie ggf. der nachlaufenden Herstellungskosten.

[i]Selbst erstellte immaterielle WirtschaftsgüterSelbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter in der Handelsbilanz können erst aktiviert werden, wenn die Forschungsphase abgeschlossen ist und es sich um Entwicklungskosten handelt. Eine trennscharfe Abgrenzung beider Phasen ist im Gesetz indessen nicht vorhanden.

[i]Nachträgliche HerstellungskostenAbgrenzungsprobleme können sich ggf. bei nachträglichen Herstellungskosten ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung von Gebäuden. Das Ende des Herstellungszeitraums ist erreicht, wenn der Vermögensgegenstand bzw. das Wirtschaftsgut „betriebsbereit“ ist. Dies setzt eine subjektive Wertungsentscheidung des Unternehmers voraus, die betriebliche Nutzung allein ist demgegenüber nicht zwingende Voraussetzung dafür, dass der Herstellungsvorgang beendet ist. Betriebsbereitschaft bedeutet vielmehr, das...