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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 13 | Grundstückskauf: Mehraufwand keine außergewöhnlichen Belastungen

Der BFH hat entschieden, dass Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 33 EStG zu berücksichtigen sind. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Nach Auffassung des BFH sind sie nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des Steuerpflichtigen.

Im letzten Jahr hatte das Niedersächsische Finanzgericht mit einem steuerzahlerfreundlichen Urteil überrascht. Die Richter aus Hannover hatten entschieden: Die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Vielleicht erinnern Sie sich noch an unsere Berichterstattung im Oktober 2013. Jetzt hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs das anders gesehen und die Vorentscheidung aufgehoben.

Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfelds sind zwar in der Regel aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Dies gilt insbesondere auch für behinderungsbedingte Mehrkosten eines Umbau oder eines Neubaus. A...