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StuB 20/2014 S. 782

Körperschaftsteuer | Anrechnung ausländischer Steuer bei Dividenden

Nach Ansicht des EuGH sind die deutsche Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode gleichwertig. Die auf ausländische Dividenden anzuwendende Freistellungsmethode stellt gegenüber der bei inländischen Dividenden anzuwendenden Anrechnungsmethode keine Diskriminierung dar. Die mit der Freistellungsmethode verbundene Versagung der Anrechnung von ausländischen Körperschaftsteuern verstößt damit nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit ( „Kronos International Inc.“ NWB OAAAE-73522).

Hintergrund: Das alte Anrechnungsverfahren galt nur für inländische Beteiligungen. Dividenden von ausländischen Beteiligungen waren im alten Körperschaftsteuerrecht freigestellt.

Sachverhalt: Das Verfahren betraf eine Holdinggesellschaft mit Geschäf...