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BFH 30.7.2014 I R 56/13, StuB 20/2014 S. 783

Körperschaftsteuer | Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im JStG 2010

(1) Die Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens auf der Grundlage der Neufassung der § 36, § 37 Abs. 1 KStG durch das JStG 2010 ist rechtlich nicht möglich, wenn der Bescheid über die Feststellung der Endbestände bereits vor Inkrafttreten des JStG 2010 in Bestandskraft erwachsen war. (2) Eine die Anwendung der Neufassung versperrende Bestandskraft der Feststellung der Endbestände ist auch dann gegeben, wenn der Feststellungsbescheid gem. § 36 Abs. 7 KStG keine ausdrückliche Feststellung des Endbestands des EK 45 mit 0 € enthielt (Bezug: § 36 Abs. 3, Abs. 7, § 37 Abs. 1 KStG 1999 i. d. F. des StSenkG; § 34 Abs. 13f und 13g KStG 2002 i. d. F. des JStG 2010; § 179 Abs. 3 AO).

Praxishinweise

Durch die Entscheidung des NWB AAAAD-38594 (BVerGE 125 S. 1 = Kurzinfo StuB 2010 S. 203 NWB AAAAD-38996) ist die infolge des Über...