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BFH 21.5.2014 V R 20/13, BBK 21/2014 S. 991

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Entnahme bei Betriebsaufgabe

Ein Unternehmer muss die Entnahme eines Gegenstands der Umsatzsteuer unterwerfen, wenn er sein Einzelunternehmen aufgibt, die bisherige Tätigkeit durch eine Personengesellschaft fortgeführt wird, an der er beteiligt ist, und er den Gegenstand der Personengesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlässt.

Beispiel

U stellt zum sein Einzelunternehmen ein. Ab dem führt die U-KG die Tätigkeit des Einzelunternehmens fort. U ist Komplementär der U-KG. Er überlässt der U-KG eine Maschine unentgeltlich zur Nutzung.

Nach [i]Kein Unternehmen bei Unentgeltlichkeitdem BFH muss U eine Entnahme der Maschine zum nach § 3 Abs. 1b UStG versteuern. Denn die Maschine gehört nicht mehr zu seinem Unternehmen: Sein Einzelunternehmen ist eingestellt, die unentgeltliche Überlassung der Maschine stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar, u...