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StuB 21/2014 S. 819

Keine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG neben der Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Bei dem GWG-Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG können gem. rkr. NWB XAAAE-56402 neben der Poolabschreibung keine Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG in Anspruch genommen werden. Die Regelung des § 6 Abs. 2a EStG verdrängt als lex specialis die Abschreibungen nach § 7 ff. EStG (§ 6 Abs. 2a, § 7g Abs. 5 EStG).

Praxishinweise

(1) Der Kläger (Kl.) hatte die für seinen Betrieb im Eröffnungsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) aufgewendeten Anschaffungskosten i. H. von insgesamt 8.963,71 € in einen Sammelposten i. S. des § 6 Abs. 2a EStG eingestellt. Seinen Antrag, neben der Abschreibung auf den Sammelposten i. H. von 20 % zusätzlich eine Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 EStG i. H. von 20 % der Anschaffungskosten der GWG zuzulassen, lehnte das FA ab. Die dagegen erhobene Klage war erfolglos.

(2) Nach dem FG liegen sowohl die Voraus...