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StuB Nr. 21 vom Seite 789

Die Neuverteilung des Aufwands für Rückbauverpflichtungen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Der Bilanzierungsgegenstand

Das Bilanzierungsobjekt der Entfernungs- oder Rückbauverpflichtung hat sich insbesondere bei folgenden Bilanzierungsobjekten manifestiert:

  • Konzessionsauflagen Kraftwerke,

  • Rückbauverpflichtungen für Mietereinbauten,

  • Entfernungsverpflichtungen von Gebäudeteilen (z. B. Funkmasten).

Dabei kann es sich im Verhältnis zu den eigentlichen Herstellungskosten um beträchtliche Beträge handeln. Die Langfristigkeit der Abwicklung ist ein besonderes Merkmal eines solchen Bilanzpostens.

II. Die bilanzielle Abbildung

1. Ansatz

Zweifellos liegt eine Schuld i. S. des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB vor, die, da der Höhe nach regelmäßig ungewiss, nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB als Rückstellung auszuweisen ist. Diese Schuld entsteht rechtlich spätestens mit dem Nutzungsbeginn der Anlage, beim Atomkraftwerk mit Beginn der ersten nuklearen Kettenreaktion. Vor 20 Jahren wurde das Problem insbesondere anhand der immensen Kosten für die Stilllegung von Kernkraftwerken diskutiert. Dabei stellte sich schnell ein unmögliches Bilanzierungsergebnis heraus, weil die Kosten der Entsorgung (als Gegenbuchung zur Rückstellung) als selbstverständlich im Aufwand angesiedelt w...