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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 13 | Verzinsung: Gesetzlicher Zinssatz bis März 2011 noch nicht verfassungswidrig

Der BFH hält den gesetzlichen Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) für Zeiträume bis März 2011 leider nicht für verfassungswidrig. Er hat deshalb davon abgesehen, dem BVerfG die Regelung zur konkreten Normenkontrolle vorzulegen. Der BFH war nicht davon überzeugt, dass der Gesetzgeber im zu beurteilenden Zeitraum von Verfassungs wegen (schon) dazu verpflichtet gewesen ist, die Höhe des gesetzlichen Zinses an das niedrige Marktzinsniveau für Geldanlagen anzupassen.

Zinsen sind nach § 3 Abs. 4 AO steuerliche Nebenleistungen. Deshalb werden sie gerne unterschätzt. Sie besitzen aber eine erhebliche praktische Bedeutung. Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass allein in der Außenprüfung ca. 15 % des Mehrergebnisses auf Zinsen entfallen?

In jüngster Zeit ist der gesetzlich festgelegte Zinssatz von 6 % im Jahr zunehmend in den verfassungsrechtlichen Fokus gelangt. Mit großer Spannung war daher eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erwartet worden. Sie betraf den Zeitraum von November 2004 bis März 2011. Leider ist der IX. Senat des BFH – mit dem Präsidenten, Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff, an der Spitze – zu dem Ergebnis gelangt: Der gesetzliche Zinssatz ...