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BFH 2.7.2014 XI R 39/10, StuB 22/2014 S. 863

Umsatzsteuer | Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmern durchgeführte Krankentransporte

(1) Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen. (2) Anders kann es sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit Krankenkassen geschlossenen Sondervereinbarungen, die ebenfalls für Taxiunternehmer gelten, beruhen (Bezug: § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG; § 47, § 49 Abs. 4 PBefG; Art. 98 Abs. 1 i. V. mit Anh. III Nr. 5 MwStSystRL; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Anh. H Kategorie 5 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Der BFH hatte in der Sache mit Beschluss vom - XI R 39/10 NWB OAAAE-19323 (BStBl 2013 II S. 296 = StuB 2012 S. 847 NWB UAAAE-20918) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Der EuGH hat dara...