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BFH 17.07.2014 VI R 8/12, StuB 22/2014 S. 862

Einkommen-/Lohnsteuer | Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG vom (BGBl 2011 I S. 2592) insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern (Bezug: § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 5, § 4 Abs. 9, § 52 Abs. 23d Satz 5 und § 52 Abs. 12 Satz 11 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG). NWB SAAAE-78515, NWB CAAAE-78516

Praxishinweise

Nach § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG sin...