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StuB Nr. 22 vom Seite 842

Verhältnis der Anti-RETT-Blocker-Regelung zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Neuregelung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Dr. Kai Tiede

Dieser Beitrag knüpft an den Überblick über die Grunderwerbsteuertatbestände bei grundbesitzenden Gesellschaften und an die Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen der Norm an. Inhaltlich geht es vor allem um die Rechtsfolge des § 1 Abs. 3a GrEStG, der in unklarer Weise auf § 1 Abs. 3 GrEStG verweist.

Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter NWB EAAAB-14435

Kernfragen

I. Nachrangigkeit des § 1 Abs. 3a GrEStG

Fall 1

[i]Tiede, Die Tatbestandsvoraussetzungen der Anti-RETT-Blocker-Regelung, StuB 2014 S. 765 NWB JAAAE-76963 Tiede, Grunderwerbsteuertatbestände bei grundbesitzenden Gesellschaften, StuB 2014 S. 571 NWB OAAAE-70499 Schober/Kuhnke, Die „Anti-RETT-Blocker“-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG, NWB 2013 S. 2225 NWB TAAAE-39655 Fleischer, Aktuelle Änderungen im GrEStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, StuB 2013 S. 765 NWB VAAAE-46940 Tiede, Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, StuB 2013 S. 726 NWB MAAAE-45449A ist zu 100 % an der M-GmbH beteiligt. Die M-GmbH erwirbt eine Beteiligung i. H. von 100 % an der grundbesitzenden T-GmbH. Löst dies bei A Grunderwerbsteuer aus?

Dieses Beispiel berührt zwei Problembereiche des § 1 Abs. 3a GrEStG: Die Subsidiarität gegenüber § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG und die Frage, auf welcher Beteiligungsstufebei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen der Tatbestand erfüllt ist.

Nach seinem Wortlaut fingiert § 1 Abs. 3a GrEStG nur dann eine Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 GrEStG, „soweit eine Besteuerung nach Absatz 2a oder Absatz 3 nicht in Betracht kommt“. Damit ist § 1 Abs. 3a GrEStG n...