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NWB EV 12/2014 S. 406

Schenkungsteuer – Zuwendungen an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung (BFH)

Wird im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH ein Dritter zur Übernahme des neuen Gesellschaftsanteils zugelassen, kann eine freigebige Zuwendung der Altgesellschafter an den Dritten vorliegen, wenn der gemeine Wert des Anteils die zu leistende Einlage übersteigt. Die Zuwendung erfolgt durch die Altgesellschafter. Dies gilt selbst dann, wenn die Altgesellschafter – wie im Streitfall – selbst Kapitalgesellschaften sind. Eine freigebige Zuwendung der Gesellschafter von Altgesellschaftern an Dritte kommt nicht in Betracht ( NWB OAAAE-78953; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.

Hierzu führt der BFH weiter a...