Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 23 vom Seite 1094

Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg in der ertragsteuerlichen Organschaft

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

[i]Rengier, Keine Belastung der sog. Schachtelstrafe mit Gewerbesteuer bei Dividendenbezug durch Organgesellschaft, NWB 36/2014 S. 2695 NWB RAAAE-71953Die ertragsteuerliche Organschaft im Sinne der §§ 14 bis 19 KStG stellt das derzeitige Gruppenbesteuerungssystem in Deutschland dar. Bei der Anwendung der Organschaft sind zahlreiche verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten, die im Wesentlichen aus dem Umstand resultieren, dass die Organträgerin als (Haupt-)Steuerschuldnerin des Organkreises fungiert. In einem aktuellen Fall hat das FG Münster entschieden, welche gewerbesteuerlichen Konsequenzen aus dem Bezug einer Dividende auf Ebene der Organgesellschaft für den Organkreis resultieren.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Zurechnung des Einkommens bei der Organschaft

[i]Grundlagen der OrganschaftDie Voraussetzungen und Rechtsfolgen der ertragsteuerlichen Organschaft sind in §§ 14 bis 19 KStG geregelt. Liegen eine geeignete Organgesellschaft sowie eine geeignete Organträgerin vor und sind die Voraussetzungen des § 14 KStG ggf. in Verbindung mit § 17 KStG erfüllt (insbesondere Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags), wird das Einkommen der Organgesellschaft der Organträgerin zugerechnet .

[i]Grundlagen, Organschaft NWB EAAAE-28096Besonderheiten bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft bestehen gemäß § 15 KStG und be...