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BBK Nr. 23 vom Seite 1110

Dauer der Genehmigung zur Istversteuerung nach § 20 UStG

Leserfrage

Karl-Hermann Eckert

[i]bbk-leserfrage@nwb.deHaben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Frage

[i]infoCenter, Ist- und Sollbesteuerung NWB IAAAB-14438Der Unternehmer U betreibt ein Handelsunternehmen. Wegen geringer Umsätze hatte U bei der Finanzbehörde einen Antrag auf die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 UStG (sog. Istbesteuerung) gestellt. U hat daraufhin ein entsprechendes Genehmigungsschreiben erhalten. U ist der Meinung, dass die Istversteuerung so lange gilt, bis die Finanzbehörde die Genehmigung schriftlich widerruft. Ist seine Auffassung zutreffend?

Antwort

1. Voraussetzungen der Istbesteuerung

[i]Grundsatz der Sollbesteuerung Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten zu berechnen (sog. Sollbesteuerung), d. h. für die Erfassung der Umsätze und der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG geschuldeten Steuerbeträge ist der Voranmeldungszeitraum maßgebend, in dem die Leistungen ausgeführt sind (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG). Demgegenüber sieht § 20 UStG die Möglichkeit vor, dass in bestimmten Fällen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Ent...