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StuB Nr. 23 vom Seite 896

Ausdehnung der Unternehmensberichterstattung nach HGB für bestimmte große Unternehmen und Konzerne

Angaben zur Corporate Social Responsibility und zur Diversität

WP/StB Hermann Kleinmanns

Bestimmte große Unternehmen und Konzerne werden dazu verpflichtet, voraussichtlich ab 2017 zur Corporate Social Responsibility und zum intern verfolgten Diversitätskonzept extern zu berichten. Ende September 2014 hat der Rat der Europäischen Union einer entsprechenden Richtline zugestimmt. Aufgrund dieser Zustimmung wird die neue europäische Bilanzierungsrichtlinie 2013/34/EU geändert, welche in den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht zu transformieren ist. Im vorliegenden Beitrag werden die bevorstehenden neuen Informationspflichten vorgestellt und erläutert.

Kirsch, Lagebericht und Konzernlagebericht (HGB), infoCenter NWB ZAAAC-45536

Kernfragen
  • Was ist Ziel der neuen EU-Richtlinie?

  • Wie erfolgt die Umsetzung in das nationale Recht?

  • Wie viele Unternehmen sind davon betroffen?

I. Einleitung

[i]Haaker/Freiberg, Erhöhung der Transparenz in Sozial- und Umweltbelangen im Lagebericht?, PiR 2013 S. 191 NWB SAAAE-36991Der Begriff der Nachhaltigkeit (sustainability) gilt als Leitbild für eine zukunftsfähige, nachhaltige Entwicklung der Menschheit. Gem. dem Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, einer 1983 von der UN eingesetzten Sachverständigenkommission, ist eine Entwicklung nachhaltig, wenn sie

  • einerseits den Bedürfnissen der heutig...