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IWB Nr. 23 vom Seite 852

Tagungsbericht: Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte – AOA und neue BsGaV

Anna Lena Wilms, M.Sc., Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Steuerrecht, Ruhr-Universität Bochum

[i]Diskussionsveranstaltung der IFA-Sektion Rhein-Ruhr am 7. 11. 2014 an der Ruhr-Universität BochumDie IFA-Sektion Rhein-Ruhr veranstaltete am im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte – AOA und neue BsGaV“. Dr. Tcherveniachki (Flick Gocke Schaumburg) leitete die Diskussionsrunde bestehend aus Herrn Brödel (ThyssenKrupp AG), Prof. Dr. Herlinghaus (RiBFH), Prof. Dr. Krumm (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Ministerialrat Naumann (BMF).

I. Authorized OECD Approach – AOA

[i]Seit 2008 immer umfassendere Geltung des FremdvergleichsgrundsatzesIn 2008 wurde der sog. AOA mit dem OECD-Betriebsstättenbericht eingeführt und im Jahr 2010 in Art. 7 OECD-MA und in den dazugehörigen Musterkommentar aufgenommen. Dr. Tcherveniachki erläuterte, dass demnach der Fremdvergleichsgrundsatz auf die grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten weitgehend Anwendung finde und der Gewinn auf Basis einer Selbständigkeitsfiktion mittels einer zweistufigen Vorgehensweise ermittelt werde. Zuerst werde eine Funktions- und Risikoanalyse durchgeführt und darauffolgend eine fremdvergleichskonforme Bewertung der unternehmensinternen Liefer- und Leistungsbeziehungen (dealings) vorgenommen.

Mit dem EU-AmtshilfeRLUmsG vom wurde der AOA in da...BGBl 2014 I S. 1603