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BFH 30.10.2014 IV R 2/11, NWB 51/2014 S. 3866

Gewerbesteuer | Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe

Die Verpachtung von Flächen zum Betrieb einer Bar in den Räumen einer Spielbank gehört nicht zum Betrieb der Spielbank i. S. des § 2 Abs. 5 Berliner SpielbankG 1973 bzw. § 6 Abs. 1 SpielbankVO 1938. Die hieraus erzielten Einnahmen werden daher mit der Spielbankabgabe nicht abgegolten und sind gemäß gewerbesteuerpflichtig.

Anmerkung:

Im Streitfall ging es nicht um die Besteuerung der Spielbank, die eine Teilfläche des großen Spielsaals an einen Gastronomen unterverpachtete; auf der Teilfläche befand sich ein Bartresen mit Hockern. Klägerin war vielmehr eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die 4 % ihres großen Gebäudes an das Spielkasino vermietete, das eine andere KG ausübte. An dieser war der beherrschende Gesellschafter ...