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SchlHOLG Urteil v. - 17 U 21/14

Gesetze: StBerG § 33; BGB § 194 ff.; BGB § 280

Leitsätze

Leitsatz:

1. Ohne gesondertes Mandat ist ein Steuerberater nicht verpflichtet, die Möglichkeit von Regressansprüchen gegen Vorberater zu prüfen.

2. Selbst die Erkenntnis von ersichtlichen Fehlbeurteilungen des Vorberaters verpflichtet den nachfolgenden Steuerberater - anders als einen Rechtsanwalt - nicht dazu, die Verjährung möglicher Regressansprüche zu prüfen.

Orientierungssatz:

Orientierungssätze:

Keine Hinweispflicht eines Steuerberaters auf drohende Verjährung von Regressansprüchen gegen Vorberater

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BAAAE-81434

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