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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 22 | Kapitaleinkünfte: Kündigung von Sterbegeldversicherungen mit Sparanteilen

Sterbegeldversicherungen mit einem Sparanteil im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG sind nach einem aktuellen Urteil des FG Nürnberg bei einem vorzeitigen Rückkauf bei den Kapitaleinkünften zu berücksichtigen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Absicht bestand, auch unter Einbeziehung zunächst nicht steuerbarer Einnahmen, einen Überschuss der Versicherungsleistung über die eingezahlten Beiträge hinaus zu erzielen. Die Revision ist beim VIII. Senat anhängig.

Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden: Verluste aus dem vorzeitigen Rückkauf einer nach dem abgeschlossenen Sterbegeldversicherung mit einem Sparanteil können bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sein.

Bei Sterbegeldversicherungen wird nur im Todesfall eine Leistung erbracht. Diese zählt nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Werden die Versicherungen jedoch vorzeitig zurückgekauft, ist die erbrachte Leistung regelmäßig zu versteuern. Ein Verlust nach der Saldierung mit den eingezahlten Beiträgen kann jedoch – so die FG-Richter – nur dann mit positiven Einkünften verrechnet werden, wenn die Absicht bestand, einen Überschuss der Versicherungsleistung über...