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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 23 | Scheidung: Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Fließen nach einer Scheidung zwischen ehemaligen Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs Ausgleichszahlungen, sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen. Die Ausgleichszahlungen sind keiner Einkunftsart zuzuordnen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Über die Revision muss der X. Senat des BFH entscheiden.

Ausgleichszahlungen nach einer Scheidung zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs sind beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

Im Streitfall hatte eine Frau im Zuge des Scheidungsverfahrens mit ihrem Ehemann eine notariell beurkundete und vom Familiengericht genehmigte Ausgleichsvereinbarung getroffen – zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs. Das Finanzamt unterwarf die Ausgleichszahlungen der Besteuerung – als sonstige Einkünfte in Form von wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG. Die geschiedene Frau stellte sich hingegen auf den Standpunkt: Die Ausgleichszahlungen sind nicht steuerbar. Weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Die Klage vor dem Hessischen Finanzgericht hatte Erfolg. Die Richter aus Kassel kamen zu dem erfreulichen Ergebnis: Die Ausgl...