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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10 | Abgeltungsteuer: Kein Werbungskostenabzug für nachträgliche Schuldzinsen

Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass das Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen verfassungsgemäß ist. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, sind daher seit dem Jahr 2009 – nach dem Systemwechsel zur Abgeltungsteuer – nicht mehr als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig.

Eine wichtige Frage zur Abgeltungsteuer hat der Bundesfinanzhof geklärt. Der BFH hält das Abzugsverbot für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen für verfassungsgemäß. Das war und ist bekanntlich in der Fachwelt durchaus umstritten. Die höchsten deutschen Steuerrichter entschieden zudem: Seit dem Jahr 2009 – nach dem Systemwechsel zur Abgeltungsteuer – können auch nachträgliche Schuldzinsen nicht mehr als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Der BFH widersprach damit dem Finanzgericht Düsseldorf, das in erster Instanz – zu Gunsten von Anlegern – zu dem gegenteiligen Ergebnis gelangt war.

Im Streitfall hatte der Kläger eine größere GmbH-Beteiligung im September 2001 mit V...