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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Behandlung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte erfolgt nach einem aktuellen Urteil des IX. Senats des BFH nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, und ist mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Der BFH hat herausgearbeitet, dass das Aufsuchen des Unternehmens nicht mit der Pkw-Gestellung an Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vergleichbar ist.

Über zwei Urteile des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer wollen wir nun mit Ihnen sprechen. Der XI. Senat des BFH hat entschieden: Werden die Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte mit einem Fahrzeug durchgeführt, das dem Unternehmen zugeordnet ist, so hat dies folgende Konsequenz: Das Fahrzeug wird nicht für Zwecke verwendet, die außerhalb des Unternehmens liegen. Mithin ist die Nutzung nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Das Finanzgericht Münster hatte dies in erster Instanz noch anders gesehen. Wir hatten – genau vor zwei Jahren – in unserer Januar-Ausgabe 2013 darüber berichtet.

Zur Begründung für die unterschiedlic...