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BFH  - VIII R 52/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 126 Abs 1 Nr 2, AO § 124 Abs 2, AO § 121, AO § 149 Abs 2

Rechtsfrage

Kann ein nicht oder nicht ausreichend begründeter Ermessens-Verwaltungsakt (hier: vorzeitige Anforderung einer Steuererklärung) auch dann noch nach § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO geheilt werden, wenn er sich zwischenzeitlich durch Zeitablauf oder in anderer Weise (hier: durch Abgabe dieser Erklärung) erledigt hat?

Anforderung; Erledigung; Ermessensentscheidung; Steuererklärung; Wirksamkeit

Fundstelle(n):
BAAAE-81674

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