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NWB Nr. 1 vom Seite 16

BVerfG: Keine Vertretungsbefugnis für Steuerberater im Statusfeststellungsverfahren

Mediator, RA/FA für Steuerrecht Peter Leuchtenberg, Krefeld

[i]BVerfG, Beschluss vom 15. 10. 2014 - 1 BvR 2504/14Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde zur Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in sog. Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss ist – wie durchaus üblich – ohne Begründung ergangen.

[i]Grundsatzfrage: Inwieweit können Steuerberater ihre Mandanten im Sozialrecht vertreten?Es geht um eine ganz grundsätzliche Fragestellung, und zwar inwieweit Steuerberater auch im Sozialrecht einen Mandanten vertreten dürfen. Unabhängig von der Frage der Vergleichbarkeit von Steuerrecht und Sozialrecht mag der Eindruck entstehen, dass die steuerrechtliche Literatur größeren Handlungsspielraum für Steuerberater im Sozialrecht fordert (Rieker, NZS 2014 S. 815).

So einseitig ist es indes nicht: Gesetzgeber und Gerichte [i]Leuchtenberg, NWB 13/2014 S. 939haben in verschiedenen Gebieten des Sozialrechts Steuerberatern Vertretungsbefugnis eingeräumt, so dass der genaue Umfang geklärt werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund eines sich abzeichnenden liberaleren Berufsrechts bei den Rechtsanwälten.

[i]infoCenter „Rechtsberatung durch Steuerberater“ NWB IAAAB-36691Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist im Sozialverwaltungsverfahren möglich (§ 13 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Die Zulässigkeit der Bevollmächtigung richtet sich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (§ 13 Abs. 5 SGB X). Was nun die Bev...