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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 4

Sinn und Reichweite des § 14c UStG

Anmerkung zum

Marco Romswinkel,

Wegen Steuerhinterziehung sind von den Gerichten im vergangenen Jahr insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafen verhängt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3036) mitteilt, waren es im Jahr zuvor 2.341 Jahre gewesen. Die Bedeutung des Steuerstrafrechts für die Berufspraxis ist damit evident, zumal die beendeten Steuerstrafverfahren ohne Freiheitsstrafe noch um ein vielfaches höher sind. Im o. g. Urteil hat der BGH nun entschieden, dass in der Strafzumessung die Hinterziehung der Vorsteuer und deren Gefährdung beim Verwenden von Scheinrechnungen nicht doppelt berücksichtigt werden dürfen.

A. Entscheidung des

Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH), geschäftsplanmäßig für die Behandlung steuerstrafrechtlicher Fälle zuständig, hat mit über einen Steuerhinterziehungsfall im Hinblick auf gefälschte Rechnungen (Scheinrechnungen) zu entscheiden gehabt. Diesem Hinterziehungsfall lag im Kern der Sachverhalt zugrunde, dass ein Unternehmer mit Scheingutschriften unberechtigt Vorsteuern von 1,1 Mio. € gezogen hatte und deswegen vom zus...