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NWB Nr. 3 vom Seite 80

Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines Krankenhauses

Lutz van der Boeken und Ulrich Schulte

Der BFH hat sein lang ersehntes Urteil vom - V R 19/11 NWB AAAAE-81161 zur Frage der Umsatzsteuer bei der ambulanten Behandlung von Patienten eines Krankenhauses mit Zytostatika veröffentlicht. Der BFH erteilt dabei der Auffassung der Finanzverwaltung, dass die Abgabe von Zytostatika an ambulante Patienten umsatzsteuerpflichtig sei, eine klare Absage. Er folgt damit der Aussage des EuGH, dass die Abgabe von Zytostatika (nur) dann umsatzsteuerfrei sein kann, wenn die Verabreichung der Medikamente untrennbar mit der ärztlichen Heilbehandlung verbunden ist. Die Untrennbarkeit zwischen der Abgabe der Medikamente und der ärztlichen Heilbehandlungsleistung wird vom BFH für den Fall der Zytostatika ausdrücklich bejaht, so dass die Abgabe von Zytostatika sowohl an stationäre als auch an ambulante Patienten durch das Krankenhaus selbst oder durch ermächtigte und beim Krankenhaus angestellte Ärzte umsatzsteuerfrei ist.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (das Krankenhaus) ist eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft, die ein Krankenhaus i. S. von § 67 AO (Zweckbetrieb) betreibt. Für die ambulante Krebs-Therapie (Chemotherapie) an Patienten verfügte sie in den Streitjahren (2005 ...