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FG München Urteil v. - 15 K 1776/12

Gesetze: AO § 8, EStG § 1 Abs. 3, EStG § 1 Abs. 4

Nur geschäftlicher Aufenthalte sowie Besuchsreisen begründen keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland

Bescheinigung nach § 1 Abs. 3 EStG ist materielle Tatbestandsvoraussetzung

Leitsatz

1. Wird das Inland nur zu geschäftlichen Zwecken sowie zu Besuchsreisen aufgesucht, liegt kein Wohnsitz und damit eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vor.

2. Die Bescheinigung der ausländischen Steueerbehörde ist im Rahmen des § 1 Abs. 3 EStG materielle Tatbestandsvoraussetzung für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAE-82248

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