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BFH 20.8.2014 X R 26/12, NWB 4/2015 S. 154

Einkommensteuer | Bestattungskosten des geschiedenen Ehegatten keine Sonderausgaben

Nach dem sind die Kosten der Bestattung des geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehegatten, die der unterhaltspflichtige Ehegatte trägt, keine Sonderausgaben i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Formulierung in § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG („an den geschiedenen … Ehegatten“) verlangt eine Leistung an den geschiedenen Ehegatten und setzt damit schon begrifflich Leistungen zu Lebzeiten voraus. Es besteht weder aus systematischen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen Anlass zu einer teleologischen Extension dieses Tatbestandsmerkmals.