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BFH 26.6.2014 VI R 59/13, NWB 4/2015 S. 156

Lohnsteuer | Zum „Wohnen am Beschäftigungsort“ bei doppelter Haushaltsführung

Nach dem dient eine Wohnung dann dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Die Entscheidung darüber, ob die Wohnung so gelegen ist, dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen kann, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht. Die Antwort darauf kann nur aufgrund der Würdigung aller wesentlichen Umstände des [i]„Doppelte Haushaltsführung – Checkliste für die Erfassung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen“ NWB CAAAE-09766Einzelfalles gegeben werden und ist von den individuellen Verkehrsverbindungen zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte abhängig; dabei ist naturgemäß die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wesentliches, allerdings nicht allein entscheidungserhebl...