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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 10 | Außergewöhnliche Belastungen: Einbau eines Fahrstuhls kann angemessen sein

Ist der Einbau eines Treppenlifts zur Verbesserung der Mobilität eines krankheitsbedingt geheingeschränkten Steuerpflichtigen aufgrund der baulichen Merkmale eines Gebäudes nicht möglich, kann nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Köln der Einbau eines Fahrstuhls eine angemessene Aufwendung darstellen, die als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist. Ein formalisierter Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Ein bemerkenswertes Urteil zu außergewöhnlichen Belastungen haben wir als Nächstes für Sie ausgewählt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Kosten für den krankheitsbedingten Einbau eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Das Finanzgericht Köln hatte jetzt über einen Fall zu entscheiden, bei dem in einem Einfamilienhaus die Nutzung eines Treppenlifts auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten nicht möglich war. Ein betagter Steuerbürger, der keine Treppen mehr steigen konnte, ließ daraufhin für 65.000 € einen Fahrstuhl einbauen. Das Finanzamt lehnte eine steuermindernde Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ab. Mit dem Argument, ein Fahrstuhl w...