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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 1589/13

Gesetze: AO § 15 EiGZulG § 1 EiGZulG § 4 EiGZulG § 9 BewG§ 15 Abs. 2 BGB§ 1360 BGB§ 1360a BGB§ 1361 BGB § 1361b

Keine unentgeltliche Nutzungsüberlassung i.S.d. § 4 EigZulG bei Anrechnung der Wohnungsüberlassung auf den Getrenntlebendunterhalt

Leitsatz

Eine Vereinbarung getrennt lebender Ehegatten, den Getrenntlebendunterhalt insofern abzugelten, als dem einen Ehegatten ein Nutzungsrecht an der im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Wohnung eingeräumt wird, stellt keinen Naturalunterhalt dar, sondern eine Aufrechnung, die einer unentgeltlichen Wohnungsüberlassung i.S.d. § 4 Satz 2 EigZulG entgegensteht.

Fundstelle(n):
MAAAE-83140

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